In der Presse verbreitete Chronologien zu einem Ereignis unterliegen keinem Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde gegen eine SDA-Chronik zum Militärunfall auf der Kander im Juni 2008 nicht eingetreten.
Der Beschwerdeführer hatte beim Presserat geltend gemacht, dass die SDA-Chronik der schwersten Unfälle der Schweizer Armee unvollständig gewesen sei. Ein schwerer Unfall mit vier toten Rekruten aus dem Jahre 1981 sei darin nicht aufgeführt gewesen.
Mit der Publikation einer unvollständigen Liste habe die SDA gegen die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Unterschlagung von wichtigen Informationen) der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verstossen.
Der Presserat tritt nicht auf offensichtlich unbegründete Beschwerden ein. Den Redaktionen komme bei der Auswahl und Gewichtung von Informationen ein erheblicher Ermessenspielraum zu, schreibt das Aufsichtsorgan in seiner Begründung am Montag.
Weder werde eine Chronik durch die Auslassung einzelner Ereignisse "unwahr", noch sei die vollständige Erwähnung der vom Beschwerdeführer als in der Chronik fehlend beanstandeten Unfälle für das Verständnis der Leserschaft unabdingbar. (sda)