Nationalrat verbilligt Vetrieb von Zeitungen

Bund - Verlegerverband begrüsst Entscheidung.

Der Nationalrat hat die Revision des Postgesetzes beraten. Für die Presse sei dabei insbesondere Art. 15 PG von Bedeutung, da dort die Tarifverbilligung für den Vertrieb von Tageszeitungen geregelt werde, schreibt der Verband Schweizer Medien in einem Communiqué. Der Nationalrat hat sich mit deutlicher Mehrheit für die Unterstützung des Vertriebes der lokalen und regionalen Tageszeitungen ausgesprochen, wie der Verband Schweizer Medien schreibt. Einem Antrag auf Befristung dieser Unterstützung hat er eine deutliche Abfuhr erteilt.

Damit wird der Vertriebstarif der Post für die geförderten Titel weiterhin vom Uvek festgelegt und die Post erhält dafür die im Gesetz vorgesehenen Förderbeiträge. Über deren Höhe besteht noch eine Differenz mit dem Ständerat, der die im Nationalrat angenommene Bestimmung mit der Stimme der Präsidentin äusserst knapp abgelehnt hatte. Die Preise für die Abonnemente der geförderten Titel müssten so nicht regelmässig den jährlich steigenden Kosten der Post angepasst werden, heisst es im Communiqué weiter. Für die Zeitungsleser sei das ein starkes Zeichen durch die Politik.

Nicht gefolgt ist der Nationalrat einem Minderheitsantrag, welcher statt der ungenauen Kopfblattumschreibung konkrete Zahlen für die Ober- und Untergrenzen bei der Auflage von geförderten Titeln einführen wollte. Hier sei eine Chance verpasst und die Diskussion auf die Vollzugsebene geschoben worden, falls der Ständerat die entstandene Differenz in der Wintersession nicht ausräume, so der Verband.