29.04.2007

Mörgeli vs. Meyer

Nationalrat vor Strafverfolgung geschützt

Rechtskommission gegen Immunitätsaufhebung.

Christoph Mörgeli soll in seinem Streit mit dem Ringier-Journalisten Frank A. Meyer vor Strafverfolgung geschützt bleiben. Die einstimmige Rechtskommission (RK) des Nationalrates will die Immunität des Zürcher SVP-Nationalrates nicht aufheben. Mörgeli wurde von Meyer wegen einer Kolumne in der "Weltwoche" der Ehrverletzung geziehen. Der Parlamentarier hatte Meyer vorgeworfen, sich in seinen "antikapitalistischen Manifesten" gegen die "globalisierten Manager" eines "Nazi-Vokabulars" bedient zu haben.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, trat die RK mit 11 zu 6 Stimmen auf das Gesuch ein, die parlamentarische Immunität Mörgelis aufzuheben. Ihre Mehrheit sei der Meinung, dass ein Zusammenhang zwischen der Kolumne und dem Nationalratsmandat bestehe. Nach Prüfung der Sachlage entschied die RK indes, die Immunität nicht aufzuheben, da zwischen Personen mit unterschiedlichen Ansichten eine rege Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit zulässig sei. Mörgeli habe Meyer nicht als Nazi bezeichnet, sondern ihm nur vorgeworfen, Nazi-Vokabular verwendet zu haben.


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