"Nazi-Vergleich" verletzt Ziffer eins

Presserat - Beschwerde gegen Tele1 teilweise gutgeheissen.

Ende Februar 2011 strahlte der Zentralschweizer Lokalfernsehsender Tele 1 in den Nachrichten einen Beitrag mit dem Titel "Zündstoff-Video" über den "Wahlsong" des Luzerner SVP-Grossratskandidaten Anian Liebrand aus. Darin wurde gesagt, der Song enthalte nationalsozialistische Aussagen und Liebrand wünsche sich darin eine Schweiz ohne Ausländer.

Anfang März wurde diese Aussauge berichtigt, der Song enthalte keine nationalsozialistischen Aussagen, sondern erinnere laut einer Umfrage bei Experten lediglich an die Zeit des Nationalsozialismus.

Trotz dieser Korrektur des Beitrages reichte Liebrand eine Beschwerde beim Presserat ein. Die Berichterstattung verstosse gegen die Ziffer eins zur Wahrheit und sei nach Ziffer sieben eine sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigung. Es komme einem nicht zu akzeptierenden Rufmord gleich, wenn ein Fernsehsender "eine demokratisch gesinnte politisch tätige Person mit einem Terrorregime in Verbindung setze, unter dem Millionen von Menschen in unwürdigster Weise leiden mussten - ohne dies auch nur ansatzweise zu begründen." Unwahr sei zudem auch die im Beitrag geäusserte Behauptung, er wünsche sich "eine Schweiz ohne Ausländer".

Zudem habe der Lokalfernsehsender eine unzureichende Richtigstellung ausgestrahlt. Darin distanziere sich Tele 1 nicht von seinem "Nazi-Vergleich", sondern bekräftige diesen sogar noch.

Der Presserat hat Liebrands Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. Tele 1 habe mit der im Bericht enthaltenen Aussage, der "Wahlsong" des SVP-Grossratskandidaten enthalte nationalsozialistische Inhalte, die Ziffer eins der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" (Wahrheit) verletzt. Darüber hinaus wurde die Beschwerde abgewiesen. (pd/sl)