Der Bundesrat hat am Mittwoch das Gesuch des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbandes um Zulassung der Buchpreisbindung abgelehnt. Die Gesuchsteller haben laut Medienmitteilung nicht nachweisen können, dass die Preisbindung notwendig ist, um die im Gesuch hervorgehobenen Leistungen auf der Ebene der Autoren, der Verlage, des Handels und für die Konsumenten zu erzielen.
Die Wettbewerbskommission hatte mit Verfügung vom 21. März 2005 die Buchpreisbindung als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert. Das Bundesgericht hat die dagegen gerichtete Beschwerde abgewiesen. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband hat in der Folge ein Ausnahmegesuch gestellt. Danach kann der Bundesrat Wettbewerbsabreden, die von den Wettbewerbsbehörden für unzulässig erklärt wurden, zulassen, "wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen".