UBI behandelt neu SRG-Online-Inhalte

Unabhängige Beschwerdeinstanz - Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz wird die Beschwerdemöglichkeit bei der UBI ausgeweitet.

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) können neu auch Beschwerden gegen Online-Inhalte der SRG eingereicht werden. Bisher war die UBI nur für Beschwerden gegen Radio- und Fernsehprogramme von Schweizer Veranstaltern zuständig.

Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz, das am 1. Juli in Kraft trat, ändert sich das. Auch Beschwerden gegen weitere publizistische Angebote der SRG – wie etwa Teletext oder Swissinfo – behandelt die UBI neu. Das Verfahren entspreche weitgehend demjenigen für Radio- und Fernsehsendungen, teilte die UBI am Montag mit.

Zunächst muss bei der zuständigen Ombudsstelle eine Beanstandung eingereicht werden. Dies muss innerhalb von 20 Tagen nach der Ausstrahlung der Sendung oder der Veröffentlichung eines Textes online geschehen. Die Ombudsstellen vermitteln anschliessend zwischen den Beteiligten. Erst danach kann Beschwerde bei der UBI eingereicht werden. Diese beurteilt, ob das Rundfunkrecht verletzt wurde – beispielsweise das Sachgerechtigkeitsgebot, das Diskriminierungsverbot oder der Schutz Minderjähriger.

Neu können zudem auch ausländische Personen bei der UBI Beschwerde einreichen, allerdings nur, wenn sie persönlich betroffen sind. Wer als nicht Betroffener Beschwerde einreichen will, muss auch künftig das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Diese sogenannte Popularbeschwerde muss wie bis anhin von mindestens 20 Personen unterstützt werden. (sda)