Neue Gebührenregelung wirft Fragen auf

SRG - Schritt in Richtung Kopfsteuer?

Künftig werden auch Computerbesitzer SRG-Gebühren zahlen müssen, wenn sie keine Radio und Fernsehgeräte angemeldet haben. Dies teilte am Montag die für die Eintreibung zuständige Billag mit ("persoenlich.com" berichtete). Zudem wird neu für jede Mahnung eine Gebühr von fünf Franken in Rechnung gestellt.

Diese Erschliessung neuer Geldquellen wirft bei der NZZ Fragen auf. So erhalte, wer einen Computer kauft, einen Mediaplayer oder ähnliche Software gratis mitgeliefert. Es stehe aber nicht fest, dass der Betreffende diese mit dem Computer Radio- und Fernsehprogramme nutzen wolle. Eine Sperrung solcher Software bedeute zudem für einen privaten User einen unverhältnismässigen Aufwand. Daher stellt die neue Regelung der Billag gemäss NZZ einen "Schritt in Richtung Kopfsteuer" dar.