Neue Journalistenakkreditierungen zum Bundeshaus

Bundesrat - Der Zugang erschwert sich.

Der Bundesrat regelt den Zugang für Journalisten zum Parlamentsgebäude und Medienzentrum in Bern neu. Nach Kritik des Bundesverwaltungsgerichts an der bisherigen Regelung hat die Regierung am Mittwoch eine neue Akkreditierungsverordnung verabschiedet. Die heutige Verordnung stammt von der Bundeskanzlei. Ausgeschlossen ist eine Akkreditierung für Personen, die Verbandsarbeit leisten oder PR- und Werbetätigkeit ausüben. Vor Bundesverwaltungsgericht hielt diese Beschränkung im Juli 2011 aber nicht stand. Das Gericht hatte den Fall eines Redaktors eines Verbandsorgans zu beurteilen, dem die Bundeskanzlei die Akkreditierung verweigert hatte.

Das Gericht verlangte, dass der Bundesrat das Reglement erlässt. Das hat der Bundesrat nun getan, wie die Bundeskanzlei mitteilte. Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Eine feste Akkreditierung als Journalist erhält künftig nur, wer zu mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichtet und dies in einem Medium, das einem breiten Publikum zugänglich ist. Als weitere Neuerung wird die Bundeskanzlei ein Verzeichnis der Medienschaffenden im Internet aufschalten. (sda/dpa)