Die AG für Werbemedienforschung (WEMF) verspricht sich von einem ab Donnerstag geltenden neuen Reglement für die Auflagenbeglaubigung von Zeitungen und Zeitschriften mehr Transparenz. Schummeln soll erschwert werden.
Mit der WEMF-Auflagenbeglaubigung sollen die Printtitel der verschiedenen Pressekategorien vergleichbar sein. Die Beglaubigung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Um die Richtigkeit der Zahlen zu gewährleisten, werden gemäss Reglement die von den Verlagen gelieferten Angaben von der WEMF periodisch überprüft. Nach dem heute geltenden Reglement haben die Verlage einen gewissen Spielraum bei der Angabe der Auflage. Insbesondere geht es um die Gratisexemplare, die zur verkauften Auflage dazugezählt werden.
Gemäss neuem Reglement müssen alle tatsächlich verbreiteten Exemplare entsprechend den erzielten Erlösen (Abonnements und Einzelverkauf) angegeben werden. Die verkaufte Auflage darf wie bisher 5 Prozent Gratisexemplare enthalten. Die nach dem neuen Reglement beglaubigten Zahlen werden erstmals im Herbst 2005 publiziert. Die Auflagen von voll bezahlten Titeln und denjenigen mit höchstens 50 Prozent Rabatt werden in einer Zahl ausgewiesen.
Neu können Verlage bestraft werden, die sich nicht an das Reglement halten. Falls wiederholt versucht wird, mit falschen Angaben die tatsächlichen Auflagezahlen zu verfälschen, muss ein Verlag 50'000 Franken Busse pro Titel bezahlen. Wenn eine Sanktion verhängt wird, verliert das Blatt zudem das Recht auf die Auflagenbeglaubigung für drei Jahre.