Niederlage für Hanspeter Lebrument

Bündner Radiostreit - Zwischenentscheid zu Gunsten von Roger Schawinski.

Im Verfahren um eine Radiokonzession im Sendegebiet 32 hat Hanspeter Lebrument, Verleger der Südostschweiz Radio AG, eine weitere Niederlage beim Bundesverwaltungsgericht erlitten. Mit Zwischenentscheid vom 23. August 2010 lehnt das Gericht sein Ausstandsbegehren gegen den Vizepräsidenten des Gerichtes ab.

Demnächst soll nun gemäss einer Mitteilung der Initianten von Radio Südost entschieden werden, ob das vorgesehene Richtergremium wie geplant eingesetzt werden kann, um dann über das Verfahren des Bakom zu befinden. Sobald das Bundesverwaltungsgericht dies geklärt hat, wird die Weko die Untersuchungen über die marktbeherrschende Stellung der Medienhäuser in Graubünden und im Aargau aufnehmen.

Die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) über die weiteren Schritte (Einbezug der Weko) stiess sowohl in Graubünden wie im Aargau auf Ablehnung. Roger Schawinski, der bei beiden Konzessionsgesuchen beteiligt ist, und seine jeweiligen Partner erhoben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.