Es ist für eine Zeitung "problematisch", das "angeblich sexuell motivierte Anschwellen der Brustwarzen einer Frau", die identifizierbar ist, zu beschreiben. Darum hat der Schweizer Presserat am Freitag die "Weltwoche" gerügt. Das Ethikorgan für die Medien hiess eine Beschwerde einer betroffenen Frau in diesem Punkt gut. Die Weltwoche habe in ihre Intimsphäre eingegriffen und damit die "Erklärung der Pflichte und Rechten der Journalistinnen und Journalisten" verletzt:
Anlass zur Beschwerde war die "Fernsehkritik der reinen Vernunft" des Autors Gion Mathias Cavelty vom 23. März 2006. Unter dem Titel "Im Bann der Nippelgöttin" beschreibt er darin seine Erlebnisse an einer öffentlichen Lesung. Bei der Einführung "des soeben seinen ersten Roman veröffentlicht habenden Autors" durch die Leiterin einer nichtgenannten Institution hätten sich durch ihren Pullover mit "zunehmender Deutlichkeit ihre Nippel abgezeichnet".
Die beschwerdeführende Frau machte geltend, für Insider sei leicht erkennbar, dass sie mit der nichtgenannten Leiterin gemeint sei. Mit seiner "pornografischen Darstellung" habe Cavelty die Kommentarfreiheit weit überschritten und zudem die Würde der Beschwerdeführerin als Leserin und Frau verletzt.