Nun hoffen die Verleger auf das Bakom

Werbeallianz - Während im Joint Venture die Korken knallen, sind die Verleger enttäuscht, wie die persoenlich.com-Umfrage zeigt.

von Edith Hollenstein

Axel Wüstmann, CEO AZ Medien 

"Wir sind enttäuscht vom Weko Entscheid, weil er ohne Auflagen erfolgte. Insbesondere wenn es um den privilegierten Zugang zu Technologie und Daten der Swisscom geht, einem Staatsunternehmen, darf es nicht sein, dass ein einziges privates Unternehmen davon profitiert. Hier bedarf es einer Regulierung. 

Die deutlichen grösseren Bedenken liegen regulatorisch im Zusammenschluss eines privaten Unternehmens, namentlich Ringier, mit der mit 1,2 Mrd. CHF gebührenfinanzierten SRG. Hier entsteht die eigentliche Wettbewerbsverzerrung und das Bakom ist in der Verantwortung. Wir erwarten eine folgerichtige Entscheidung." 

 


Andreas Häuptli, Geschäftsführer a.i. Verband Schweizer Medien 

"Der Verband Schweizer Medien bedauert den aus wettbewerbsrechtlicher Sicht getroffenen Entscheid der Weko. Wir setzen unsere Hoffnungen auf das Bundesamt für Kommunikation, welches die viel gewichtigeren medienpolitischen Faktoren beurteilen muss. Durch die Vorfinanzierung der neuen Angebote über Gebührengelder würde das Werbevermarktungs-Joint-Ventures einen erheblichen Vorteil erlangen. Diese einseitige Wettbewerbsverzerrung und die Ausdehnung der staatlichen Medienfinanzierung in den privaten Werbemarkt entzieht den privaten Verlagen Werbegeldern, gefährdet damit den durch sie erbrachten Service Public und reduziert in seiner Konsequenz die Meinungsvielfalt. 

Es liegt jetzt am Bakom, das Joint-Venture genau zu prüfen, die Gründung zu untersagen oder die Beteiligung der SRG auszuschliessen.“ 

 


Michi Frank, CEO Goldbach Group 

"Wir bedauern, dass die Weko ihren Entscheid, trotz grossen Bedenken der nicht am Joint Venture beteiligten Unternehmen, getroffen hat. Es wird nun Aufgabe der Aufsichtsbehörde und der Politik sein, sicherzustellen, dass die Allianz die übrigen Medienunternehmen nicht zusätzlich benachteiligen wird." 

 


Veit Dengler, CEO NZZ-Gruppe

"Die Weko hat die Zulässigkeit des Joint Ventures aus rein kartellrechtlicher Sicht geprüft. Die medienpolitischen Fragen sind nun vom UVEK zu beantworten". 

 


Christoph Zimmer, Kommunikationschef Tamedia

"Selbstverständlich sind wir enttäuscht, der Entscheid kommt aber nicht überraschend. Denn die Weko konnte den Kern des Problems, die Wettbewerbsverzerrung durch die Gebührengelder der SRG und die Kontrolle der Swisscom durch den Bund, gar nicht berücksichtigen. Es geht deshalb auch nicht in erster Linie um Wettbewerbsrecht sondern um Medienpolitik. Das Joint Venture soll seinen Mehrwert mit der Nutzung staatlich vorfinanzierter Inhalte und Daten der SRG sowie einem historisch gewachsenen Datenschatz von Swisscom erwirtschaften.
 
Legen diese Unternehmen alle ihre Daten zusammen, erhalten sie eine Marktstellung, die für andere Marktteilnehmer ein unabhängiges und selbstständiges Weiterbestehen bedroht - und letztlich die Medien- und Meinungsvielfalt. Der Entscheid des Bakom, die Teilnahme der SRG am neuen Werbevermarktungs-Joint-venture für den Moment zu untersagen, ist deshalb ein wichtiger erster Schritt. Am Ende des Prozesses sollte aber ein Verbot der SRG-Beteiligung oder die Möglichkeit für alle interessierten Marktteilnehmer stehen, sich zu gleichen Konditionen am Unternehmen zu beteiligen oder kostenlos die Daten zu beziehen."


Umfrage: Edith Hollenstein