Der frühere Weltwoche-Verlag Jean Frey und Weltwoche-Kolumnist Christoph Mörgeli erhalten je 5000 Franken Prozessentschädigung. Bezahlen muss die Summe Frank A. Meyer, der gegen den SVP-Nationalrat und den Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung geklagt hatte, später die Klage aber wieder zurückzog. Der Ringier-Publizist muss zudem die Gerichtsgebühr von 3562 Franken übernehmen, wie 20 Minuten berichtet.
Die Prozessentschädigung, welche das Bezirksgericht Horgen Mörgeli und dem Jean-Frey Verlag zuspricht, fällt deutlich tiefer aus, als Mörgeli über seinen Rechtsanwalt Walter Hagger eingefordert hatte: Die Beklagten hatten ausgangs 31'000 Franken Entschädigung geltend gemacht. Hagger bestätigte am Dienstag entsprechende Informationen, die "persoenlich.com" vorliegen. "Ich verstehe den Entscheid des Bezirksgerichts Horgen nicht", kritisiert der Anwalt.
Das Gericht ging bei der Höhe der Prozessentschädigung im wesentlichen von einem Streitwert von lediglich CHF 10'000.00 aus -- jenem Betrag, den Meyer als Genugtuung gefordert hatte. Für Hagger ist dies zu wenig: "Das Gericht gewichtete die Tatsache, dass Meyer im Hauptpunkt eine Persönlichkeitsverletzung behauptete, eine Urteilspublikation forderte und Daten vernichten oder sperren lassen wollte, bei der Gewichtung des Streitwerts nicht oder zu wenig, ebenso den Zeitaufwand."