NZZ berichtet vorbildlich über Presseratsentscheid

Presserat - Der Presserat hatte die NZZ für einen Artikel vom November 2017 kritisiert, weil dieser die Wahrheitspflicht verletzt habe. Über den am Freitag publizierten Entscheid berichteten sonst fast keine anderen Medien.

Unübersehbar und prominent vorne auf der Seite 2 berichtet die «Neue Zürcher Zeitung» am Montag über einen Entscheid des Presserats, der sie selber betrifft. Der Presserat hatte die NZZ nämlich für einen Artikel vom November 2017 kritisiert, weil dieser die Wahrheitspflicht verletzt habe. Über den am Freitag auf presserat.ch publizierten Entscheid berichteten sonst fast keine anderen Medien. So entschied unter anderen auch die Schweizerische Nachrichtenagentur keine Meldung darüber zu machen. Auch persoenlich.com entschied sich gegen die Publikation einer Meldung, weil der Beschwerde gegen NZZ Online nur teilweise Recht gegeben wurde und die Redaktion im fraglichen Fall den Fehler umgehend berichtigt hatte. Daher kann es als vorbildlich bezeichnet werden, dass die NZZ diesem Fall so grosse Bedeutung beimisst und ihn vorne in der Printausgabe und im E-Paper platziert.

Online hingegen ist dieser Artikel nicht (mehr) zu finden, wie dieser Screenshot vom Montagmorgen zeigt. Auch die entsprechende URL führt ins Leere. 

Im Artikel vom 13. November 2017 berichtete die NZZ in ihrer Online-Ausgabe über die politischen Konsequenzen einer grossen Demonstration während des polnischen Nationalfeiertags, an der auch Neonazis teilnahmen. In der Beschwerde wurde kritisiert, dass die Überschriften und die Bildlegenden die Bedeutung der teilnehmenden Neonazis stark übertrieben hätten. Im Titel war von Zehntausenden Neonazis die Rede gewesen. (eh)