Ombudsmann kritisiert Beitrag zur "Mengele/Mörgele-Affäre"

"10vor10" - Zuschauerbeschwerde teilweise gutgeheissen.

Der SF-Ombudsmann Achille Casanova hat die Beschwerde gegen einen Beitrag in "10 vor 10" zur "Mengele/Mörgele-Affäre" zum Teil gutgeheissen. Der Beschwerdenführer hat unter anderem kritisiert, dass Nationalrat Christoph Mörgeli im Umfeld des KZ Buchenwald gezeigt wurde. Die Bilder würden unterstellen, dass Bundespräsident Couchepin die Verbindung von Mörgeli mit diesem KZ unbestreitbar hergestellt habe. Dieses Vorgehen der "10 vor 10"-Redaktion widerspreche dem Grundsatz der Verlässlichkeit im Leitbild des Schweizer Fernsehens.

Casanova anerkennt, dass diese Inszenierung den Aussagen von Mörgeli und Couchpin eine besonders heikle und emotionale Note verleihe und heisst die Beschwerde in diesem Punkt gut. SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat sich für die kritisierte Filmaufnahme, für die offenbar keine Drehgenehmigung bestand, bereits entschuldigt. Das besagte Interview mit Christoph Mörgeli, das im übrigen auch die Tagesschau" ausstrahlte, wurde in den SF-Archiven gesperrt.

Kein Gehör hatte die Ombudsstelle für die anderen Kritikpunkte, die in der Beschwerde vorgebracht wurden. Dass die Nachrichten-Redaktion die Geschichte um die "Mengele/Mörgele-Affäre" aufgenommen habe, sei journalistisch zwingend gewesen.