Ombudsstelle rügt Charlie-Kirk-Bericht

SRF - Die Ombudsleute sehen in einer von neun Beanstandungen einen Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit. Kritisiert wurde die Bezeichnung «rechtsextrem» in einem Online-Beitrag ohne nähere Erläuterung.

Die Ombudsstelle hat über neun Beanstandungen zur SRF-Berichterstattung über die Ermordung von Charlie Kirk entschieden. Kritisiert wurde hauptsächlich die politische Einordnung Kirks. Während einige Beanstander monieren, Kirk dürfe nicht als «rechtsextrem» bezeichnet werden, empfinden andere die Begriffe «rechts» oder «rechtskonservativ» als verharmlosend.

Die SRF-Chefredaktion Audio/Digital begründet die vereinzelte Verwendung des Begriffs «rechtsextrem» mit Kirks Unterstützung der Putschisten vom 6. Januar 2021, seiner Unterstützung von Donald Trumps Lüge zum angeblichen Wahlsieg 2020 sowie mit rassistischen und antisemitischen Äusserungen. In reinen Nachrichtensendungen verzichte SRF jedoch auf die Bezeichnung «rechtsextrem» und verwende mehrheitlich «rechts» oder «rechtskonservativ».

Die Ombudsleute sehen Kirk in erster Linie als konservativ und tiefgläubigen Christen, räumen aber ein, dass einzelne Aussagen von rechtsextremer und antisemitischer Natur seien. Sie befürworten den zurückhaltenden Gebrauch des Begriffs «rechtsextrem». Dieser solle nur verwendet werden, wenn er in der Publikation näher erläutert und differenziert eingeordnet werde.

In einem Online-Beitrag von SRF Kultur vom 12. September 2025 über Videos vom Kirk-Attentat in den sozialen Medien wurde Kirk ohne Begründung als «rechtsextrem» bezeichnet. Die Ombudsleute erachten dies als nicht zulässig und sehen bei dieser Beanstandung einen Verstoss gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit. Bei den übrigen acht Beanstandungen sehen sie keine Verstösse gegen das Radio- und Fernsehgesetz. (pd/cbe)