Nachdem die Basler OnlineReports.ch in einem Artikel die Namen derjenigen BaZ-Redaktoren, welche im Zuge von Sparmassnahmen entlassen werden sollen, genannt hatte, ist die BaZ-Redaktion mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat gelangt. Die Beschwerdeführer machen ein Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend. OnlineReports.ch hat zu dem Vorwurf der Persönlichkeitsrechtverletzung Stellung genommen. Der Newsdienst ersucht den Presserat öffentlich, die Beschwerde abzuweisen beziehungsweise gar nicht auf diese einzutreten.
Erstens, so OnlineReports.ch, seien die namentlich genannten Journalisten in Basel zur Kategorie "Personen des öffentlichen Interesses" zu zählen, da diese über eine stark meinungsbildende Stellung in der Region Basel verfügten. Man habe, zweitens, nicht davon geschrieben, dass die Betroffenen entlassen würden, sondern das deren Stellen abgebaut würden. Drittens hätten verschiedene andere Medien die Namen der Beschwerdeführer vor OnlineReports.ch genannt, unter anderen die SoZ in einem Interview mit BaZ-Verleger Matthias Hagemann. Konsequenterweise hätte schon nach dieser Namensnennung eine Beschwerde beim Presserat eingereicht werden müssen, so OnlineReports.ch.