09.03.2007

SRG

Online-Werbeverbot als "einseitig" bemängelt

Klassische Werbebestimmungen werden begrüsst.

Die SRG zeigt sich in ihrer Stellungnahme über die Verordnung zum neuen RTVG, wie sie der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat, mehrheitlich zufrieden. Sie hätte es allerdings begrüsst, wenn der Bundesrat kein derart weitgehendes Verbot von Werbung und Sponsoring im Online-Bereich beschlossen hätte, wie einer Stellungnahme entnommen werden kann.

Mit dem einseitigen Verbot für Online-Werbung und Sponsoring bleibe ihr eine in Zukunft wichtiger werdende Werbeform verschlossen, die bei schweizerischen privaten und vielen ausländischen Anbietern erlaubt respektive üblich sei.

Freude herrscht hingegen darüber, dass die SRG weiterhin im gleichen Ausmass von ihren Möglichkeiten in der klassischen Fernsehwerbung Gebrauch machen kann. Der Bundesrat bestätigt in der neuen RTVV die bereits bisher zulässige Unterbrecherwerbung bei Spielfilmen in den Fernsehprogrammen wie auch das Product placement. Im Entwurf waren zusätzlichen Einschränkungen vorgesehen.


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