Am 1. April 2008 veröffentlichte "20 Minuten" den Artikel "Wiederholt vergewaltigt". Darin berichtete die Gratiszeitung mit Nennung von Vornamen und Initiale des Nachnamens über den Strafprozess gegen einen "41-jährigen Psychologen". Diesem werde "vorgeworfen, seine zwölfjährige Stieftochter wiederholt vergewaltigt und auch den Rest der Familie einem brutalen Gewaltregime unterworfen zu haben."
Aufgrund des Artikels wandte sich eine Interessenvertreterin der Mutter und der Kinder, die als Opfer unter der häuslichen Gewalt des Angeschuldigten gelitten hätten, an den Presserat. Der an sich korrekte Bericht der Pendlerzeitung über die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich enthalte unnötigerweise alle Angaben, die es einem weiten Bekanntenkreis der Opfer erlaubten, den Angeklagten und damit auch die Opfer zu identifizieren. Dies sei insbesondere für die Stieftochter verheerend, weil in ihrer Kultur eine Frau immer noch auf Dauer entehrt und stigmatisiert ist, wenn sie vergewaltigt wurde.
Die "20 Minuten"-Nachrichtenchefin entschuldigte sich darauf namens der Redaktion beim Opfer dafür, dass der Artikel Rückschlüsse auf die Identität zugelassen habe. Es sei ein Fehler gewesen. Der Presserat hat die Beschwerde denn auch gutgeheissen. Der Opferschutz sei verletzt worden.