OSZE bemängelt Geheimhaltungspraxis

Welttag der Pressefreiheit - Strafverfolgung von Journalisten kritisiert.

Viele der 56 Mitgliedstaaten der OSZE verfügen über moderne Gesetze zur Informationsfreiheit. Doch die Geheimhaltung werde grundsätzlich zu breit definiert, kritisiert eine am Mittwoch in Brüssel veröffentlichte OSZE-Studie. Die Definition von Staatsgeheimnissen sollte auf Informationen beschränkt werden, deren nicht erlaubte Veröffentlichung "identifizierbare und ernste Konsequenzen" hätten, empfiehlt der Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Vorfeld des Welttages der Pressefreiheit.

Kritisiert wird auch, dass Journalistinnen und Journalisten von der Strafverfolgung gleich behandelt würden wie die Geheimnisträger, welche diese weitergeben. Allerdings werde diese Praxis häufig von den Gerichten korrigiert, erklärte der OSZE-Experte Miklos Haraszti. Dies war auch der Fall bei der im Bericht erwähnten Anklage gegen drei "SonntagsBlick"-Journalisten im Zusammenhang mit der CIA-Fax-Affäre. Sie wurden Mitte April vom Militärgericht freigesprochen.

Handlungsbedarf orten die OSZE-Experten auch beim Schutz von Informationsquellen. Als gute Praxis wird auf das spezielle Quellenschutzgesetz in Belgien hingewiesen. Nur in rund 20 Staaten gibt es gemäs Haraszti einen umfassenden Schutz für Medienschaffende, der auch bei Gerichtsverfahren standhalte. Die Schweiz gehört nicht dazu.