ÖV-Störungen sind zu publizieren

Bundesgericht - Das Bundesamt für Verkehr wollte der «SonntagsZeitung» den Zugang zu Dokumenten verweigern. Zu unrecht, befanden die Lausanner Richter.

An der Offenlegung von Zwischenfällen im öffentlichen Verkehr besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gekommen. Es hat eine Beschwerde des Bundesamts für Verkehr (BAV) abgewiesen, das einem Journalisten den Zugang zu entsprechenden Dokumenten verweigern wollte.

Der Journalist der «SonntagsZeitung» hatte 2013 auf der Grundlage des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) Zugang zu den nicht anonymisierten Einträgen der sogenannten Neuen Ereignisdatenbank der 26 wichtigsten Schweizer Transportunternehmen verlangt. Bezüglich der Einsicht in die erfassten Gefährdungen und Störungen wies das Bundesamt das Gesuch ab.

Eine Beschwerde des Journalisten und des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch hiess das Bundesverwaltungsgericht gut. Und auch das Bundesgericht hat am Mittwoch anlässlich einer öffentlichen Beratung entschieden, dass kein Ausnahmegrund vorliege, der den freien Zugang zu diesen amtlichen Dokumenten unterbinden würde.

Kontrolle nur bei Offenlegung möglich

Die Offenlegung der erfassten Gefährdungen und Störungen zum Bahn-, Tram- und Busverkehr schliesse nicht aus, dass aufsichtsrechtliche Massnahmen nicht korrekt durchgeführt werden könnten. Eine wirksame Kontrolle einer staatlichen Behörde könne nur gewährleistet werden, wenn offengelegt werde, bei welchen Unternehmen es zu Zwischenfällen gekommen sei, erörterte das Bundesgericht. Das Argument der Behörde, eine Offenlegung könne sich negativ auf den Geschäftsgang der Unternehmen auswirken, liess das Gericht nicht gelten. In der Regel bestehe auf den meisten Strecken im öffentlichen Verkehr keine wirkliche Alternative.

Der Verein wertet das Urteil des Bundesgerichts auch als Signal an die Politik, wie er in einer Medienmitteilung am Mittwoch schreibt. Parallel zum Rechtsstreit hat das Bundesamt für Verkehr dem Parlament eine Gesetzesbestimmung vorgelegt, die Daten zu Zwischenfällen und Berichte über Betriebskontrollen zur Verschlusssache erklären würden.

Das betreffende Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) ist gegenwärtig im Parlament in Beratung. (sda/cbe)