Der Nationalrat stimmte als Zweitrat einer Vorlage zu, die Teile des 2022 an der Urne gescheiterten Medienpakets wieder aufgreift.
Konkret sollen private Radios und Fernsehsender statt der heutigen 4 bis 6 Prozent künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Mediengebühr erhalten. Neu lanciert wurde diese Idee von alt Ständerat Philippe Bauer (FDP/NE) mit einer parlamentarischen Initiative.
Zweifel an tatsächlicher Mehrförderung
Doch trotz der positiven Parlamentsbeschlüsse gibt es erhebliche Zweifel daran, ob die Regionalsender tatsächlich mehr Geld erhalten werden. André Moesch, Präsident des Verbandes der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse, zeigt sich ambivalent: «Natürlich freuen wir uns sehr, dass die beiden Initiativen angenommen wurden. Und wir sind dankbar über die deutlichen Voten im Nationalrat, dass die regionalen Radios und Fernsehen unverzichtbar sind für unsere Demokratie. Aber wenn am Schluss dann kein Franken mehr bei uns ankommt, sind das leider nur Lippenbekenntnisse.»
Der Grund für diese Skepsis: Bundesrat Albert Rösti erklärte vor dem Rat unmissverständlich, dass der erhöhte Spielraum lediglich dazu genutzt werden soll, die heutigen Anteile der Sender zu fixieren. Dies steht im Widerspruch zu den Erwartungen der Branche. Besonders problematisch: Seit diesem Jahr bekommt die Mehrheit der 13 konzessionierten Regionalfernsehen bereits bis zu 10 Prozent weniger aus dem Gebührentopf als noch 2024.
Weiter sieht die Vorlage zusätzliche Fördermittel vor für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA, für den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung (Mediapulse) und für Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat. Dieses Anliegen stammt von Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR).
Grundsatzkritik von der SVP
Mit grosser Mehrheit hiess die grosse Kammer am Dienstag als Zweitrat die beiden Vorlagen in der Gesamtabstimmung gut – mit 136 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen die allgemeinen Fördermassnahmen sowie mit 131 zu 40 Stimmen bei 19 Enthaltungen die Erhöhung der Gebührenanteile für private Medien.
Grundsätzliche Kritik an den Medienförderungsmassnahmen kam nur von der SVP. Deren Sprecher Gregor Rutz (ZH) kritisierte das «Wettrennen um Subventionen». Nachdem das Stimmvolk das Medienpaket im Jahr 2022 an der Urne deutlich verworfen habe, sei das der falsche Weg. «Stattdessen sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die Rahmenbedingungen für die Branche verbessern können.»
Attraktive Bedingungen für ein vielfältiges Angebot
In der Vernehmlassung waren die vorgeschlagenen Fördermassnahmen mehrheitlich auf Zuspruch gestossen. Insgesamt wolle die Mehrheit attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE).
Der Bundesrat begrüsste wie die Ratsmehrheit den «spezifischen und gezielten Ausbau der Förderung», wie es Medienminister Albert Rösti nannte. Das Ziel sei, dass private Radios und Fernsehsender künftig mindestens gleich viel Geld wie heute erhielten – auch nach der vom Bundesrat beschlossenen Gebührensenkung von 335 auf 300 Franken pro Haushalt.
Die Regionalsender setzen ihre Hoffnungen nun in den Ständerat, der in der Differenzbereinigung dafür sorgen kann, dass die Initiative Bauer nicht bloss ein Papiertiger bleibt. Denn zwischen National- und Ständerat besteht in diesem entscheidenden Punkt eine Differenz: Der Ständerat hatte einen Passus vorgeschlagen, der den Sendern eine Erhöhung ihrer Anteile garantiert hätte, so wie es die parlamentarische Initiative auch fordert. Dies sei dringend nötig, hält Telesuisse angesichts der aktuellen Kürzungen in einer Medienmitteilung fest.
Details noch nicht geklärt
Der Nationalrat folgte in den Details mehrheitlich den Beschlüssen der kleinen Kammer. Es verbleiben nur noch wenige Differenzen.
Gemäss dessen Beschluss sollen sich die Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode angemessen erhöhen. Diesen Automatismus lehnte der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat ab – mit 105 zu 88 Stimmen. Die Mehrheit befürchtete, dass eine solche Erhöhung zulasten der SRG gehen würde.
Für die allgemeinen Fördermassnahmen für Aus- und Weiterbildung, die Selbstregulierung der Branche und Agenturleistungen soll höchstens ein Prozent des gesamten Ertrags der Medienabgabe zur Verfügung stehen. Die geförderten Institutionen sollen laut dem Ständerat mit maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten entschädigt werden. Der Nationalrat will wie der Bundesrat eine Schwelle von 50 Prozent. Er beschloss dies mit 99 zu 94 Stimmen.
Schliesslich beschloss die grosse Kammer mit 119 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung, dass Medienunternehmen in Zukunft mehr als zwei Fernseh- und Radiokonzessionen erhalten können. Eine linke Minderheit sah darin eine Gefährdung der Medienvielfalt respektive eine Angebotskonzentration bei den grösseren Akteuren.
Mit dieser und den weiteren Differenzen hat sich nun noch einmal der Ständerat zu befassen. Die Beratung dazu findet voraussichtlich in der Wintersession im Dezember statt. (sda/pd/nil)