Parteien beschweren sich selten bei der UBI

Wahlen 2015 - Dieses Jahr gab es noch keine Reklamation zur Wahlberichterstattung.

Alle vier Jahre erhält die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerden im Zusammenhang mit den Eidgenössischen Wahlen. Dennoch: Die Parteien missbrauchen die Beschwerdeinstanz nicht, um ihre Ideen zu verteidigen oder ihnen zum Durchbruch zu verhelfen.

In den vergangenen Jahren gab es vonseiten politischer Parteien im Durchschnitt eine Beschwerde pro Jahr, wie UBI-Sekretariatsleiter Pierre Rieder gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die meisten Popularbeschwerden, die von mindestens 20 Personen unterstützt werden müssen, stammten von Unternehmen.

Wenn politische Gruppen Beschwerden deponieren, dann seien es meist kleine Parteien, erklärt Rieder. Oft verträten sie die Ansicht, sie kämen in Wahlsendungen zu kurz.

Andere Themen sorgen für mehr Aufregung

Sogar in einem Wahljahr hat das Publikum aber nicht unbedingt an Sendungen über die Wahlen am meisten auszusetzen. Bis Ende Juli dieses Jahres musste die UBI noch kein einziges Mal wegen der Berichterstattung rund um die Wahlen einschreiten.

Bei den letzten Eidgenössischen Wahlen vor vier Jahren waren sechs Popularbeschwerden eingegangen. Drei davon befassten sich mit der Berichterstattung über Meinungsumfragen. Im Ganzen gingen 2011 lediglich 18 Beschwerden ein.

Die Ombudsstelle als der UBI vorgeschaltete Instanz hatte im Vorfeld der Wahlen 2011 schon bedeutend mehr zu tun. In einigen Fällen, in welchen es um den Zugang zu Sendungen ging, sei es der Ombudsstelle aber gelungen, eine gütliche Einigung zu erzielen, sagte der UBI-Sekretär.

2014 bearbeitete die Ombudsstelle 564 Beanstandungen - mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (237). Die deutliche Zunahme war auf zwei Fälle zurückzuführen: Einerseits auf einen Beitrag der "Rundschau" von Schweizer Fernsehen SRF zum Kampfjet Gripen, andererseits auf das Talk-Duell zwischen Roger Schawinski und dem Satiriker Andreas Thiel.

In rund zwanzig Fällen führten die Beanstandungen zu einem Weiterzug an die UBI. Dort wurden nur deren zwei gutgeheissen.

Klagen selten erfolgreich

Reklamationen gegen Sendungen von Radio und Fernsehen enden nur selten darin, dass die UBI Verstösse feststellt. Zwischen 2011 und 2014 hiess die Beschwerdeinstanz von 62 eingereichten Beschwerden 13 gut. So blieben 80 Prozent der Beschwerden folgenlos.

Umsonst sind die Beanstandungen aber nicht, wie Rieder festhält. Sogar wenn die UBI eine Beschwerde abweise, veröffentliche sie in ihrer rechtlichen Würdigung doch die Mängel einer Sendung. So könnten auch abgewiesene Beschwerden die Qualität der Medien beeinflussen. (sda)