Pauschale Entschädigungen für Unternehmen

Radio- und TV-Abgabe - Die Fernmeldekommission des Ständerats (KVF) heisst die Regelung der Mehrwertsteuer-Rückzahlung gut.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF) will explizit im Gesetz verankern, dass auch Unternehmen eine pauschale Entschädigung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren erhalten können. Sie beantragt ihrem Rat, die geplante Regelung zu ergänzen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession damit befassen.

Der Bund hatte die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren ohne Rechtsgrundlage erhoben. Nun sollen die Haushalte eine pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten. Das war in der Kommission unbestritten. Für Diskussionen sorgte die Lösung für die Unternehmen.

Die Kommission orientiert sich nun am Vorschlag des Bundesrates, will den Grundsatz zur Entschädigung der Unternehmen aber im Gesetz verankern. Demnach haben Unternehmen einen Rückforderungsanspruch, wenn sie Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten. Zusätzlich soll ausdrücklich erwähnt werden, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind.

Sistiert hat die Kommission die Arbeiten an einer Gesetzesänderung, die sicherstellen soll, dass Unternehmen die Radio- und Fernsehabgabe nicht doppelt zahlen müssen, wenn sie einer Arbeitsgemeinschaft angehören. Mit dem angekündigten Massnahmenpaket zur Förderung der Medien werde sich voraussichtlich die Möglichkeit bieten, das Anliegen rascher umzusetzen, hält die Kommission dazu fest. (sda/wid)