Das Wirtschaftsmagazin Cash hat laut Schweizer Presserat die Pflicht zur Anhörung verletzt. Es hatte in einem Artikel einem Unternehmen vorgeworfen, sein wirtschaftlicher Erfolg beruhe zumindest auf fragwürdigen Methoden.
Die Firma vertreibt über hunderte von Aussendienstmitarbeitenden auf Provisionsbasis fondsgebundene Lebensversicherungen. Viele der Mitarbeitenden seien durch Methoden wie fragwürdige Seminarien und wirtschaftlichen Druck in ein "persönliches finanzielles Desaster" geführt worden, schrieb "Cash" in einem Artikel vom April 2005.
Laut Presserat handelt es sich dabei für ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen um schwere Vorwürfe. Zu diesen hatte "Cash" die Firma aber nicht Stellung nehmen lassen. Aus diesem Grund hat der Presserat die Beschwerde der Firma teilweise gutgeheissen hat, wie er am Dienstag mitteilte.