Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI zu Werbespots zum Herunterladen von Pornovideos aufs Handy gestützt. Das Bundesgericht teilt die Auffassung der UBI, wonach die geprüften Werbespots, die auf Star TV zu sehen waren, in ihrer konkreten Form das rundfunkrechtliche Sittlichkeitsgebot tangierten.
Nicht gefolgt ist das Bundesgericht dem UBI jedoch in der Auffassung, jede Werbung für Adult-Dienstleistungen via MMS sei grundsätzlich unzulässig, weil portable Kommunikation in erster Linie ein jugendliches Publikum anspreche. Das Bundesgericht stellte klar, dass TV-Werbung für entsprechende MMS nicht grundsätzlich verboten ist.