Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat mit knappem Mehr eine Kommissionsmotion verabschiedet. Braucht es eine Gesetzesänderung, um die Medienfreiheit in Finanzfragen zu garantieren? Der Bundesrat soll das prüfen und gegebenenfalls eine Vorlage ausarbeiten. Die Motion mit dem Titel «Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten» verabschiedete die WAK-N mit 13 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte-Partei und SVP waren gegen den Vorstoss.
Nach den Worten von Irene Khan, der Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit, verletzt eine Bestimmung im Schweizer Bankengesetz Menschenrechte und die Pressefreiheit. Im vergangenen Mai sprach sie in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger von einem Beispiel von Kriminalisierung von Journalismus. Hohe Strafen für Datenweitergabe Grund sind die Folgen des Bankengesetzes für Journalistinnen und Journalisten. Schon die Weitergabe von gewissen Bankdaten werde mit hohen Strafen oder sogar Gefängnis belegt. Wegen dieses Artikels konnten etwa die Tamedia-Zeitungen nicht im internationalen Recherchenetzwerk mitarbeiten, das die Suisse Secrets aufdeckte.
Denn Schweizer Journalistinnen und Journalisten müssen Sanktionen befürchten, wenn sie über Enthüllungen aufgrund gestohlener oder geleakter Daten berichten. Das Strafmass für Zuwiderhandlungen beläuft sich auf bis zu drei Jahre Haft. Anfang Mai hatte die WAK-N festgehalten, dass es bezüglich Pressefreiheit in Finanzplatzfragen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe. Zu dem Schluss war die Kommission nach Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung und Experten für Wirtschaftskriminalistik und Medienrecht gekommen.
Mehrheit hat Abklärungsbedarf In der jüngsten Sitzung hatte die WAK-N über zwei parlamentarische Initiativen der SP-Fraktion und von Raphaël Mahaim (Grüne/VD) zu befinden, die eine Anpassung des Bankengesetzes forderten. Beide hielt die WAK-N für zu eng gefasst. Abklärungsbedarf sah die Mehrheit aber laut Mitteilung - daher die Kommissionsmotion.
Eine starke Minderheit stellte sich gegen die Motion. Sie befürchtet laut Mitteilung, dass die Privatsphäre von Bankkunden verletzt werden könnte, auch wenn kein öffentliches Interesse für Medieninvestigationen bestehe. Die beiden Initiativen wurden nach der Annahme der Motion in der Kommission zurückgezogen. Als nächstes entscheidet der Nationalrat über den Vorstoss. (sda/wid)
15.11.2022
Nationalratskommission
Pressefreiheit in Finanzfragen aufgegriffen
Der Bundesrat soll prüfen, ob es Gesetzesänderungen braucht, um die Medienfreiheit in Finanzfragen zu garantieren. Die WAK-N hat dazu eine Motion verabschiedet.
Im Februar berichteten die Medien über die Suisse Secrets, ein Datenleck der Credit Suisse. (Bild: Keystone/Michael Buholzer)
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