Der Presserat mag nicht bloss Steigbügelhalter für Schadenersatzklagen sein. Er tritt darum nicht auf die Beschwerde einer TV-Moderatorin ein, von deren nacktem Busen der SonntagsBlick im März 2005 ein Bild veröffentlicht hatte. Nach der Beurteilung des Presserats dient die Beschwerde nämlich weniger der Klärung berufsethischer Fragen als der Durchsetzung einer Schadenersatzforderung in sechsstelliger Höhe. Umso mehr, als der SonntagsBlick eingeräumt habe, dass das Oben-ohne-Bild nicht hätte veröffentlicht werden dürfen, wie der Presserat in einem Communiqué vom Donnerstag schreibt.
Presserat behandelt Beschwerde wegen Oben-ohne-Bild nicht
SoBli - Keine Schützenhilfe für Schadenersatzkage.