Presserat heisst Beschwerde teilweise gut

Basler Zeitung - Beamter hätte mit veröffentlichten Vorwürfen konfrontiert werden müssen.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die "Basler Zeitung" teilweise gutgeheissen. Sie hätte einen Angestellten der Bundesverwaltung zwingend mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontieren müssen.

Die Zeitung veröffentlichte im Juni 2014 anonyme Vorwürfe gegen den Chef der Sektion Schifffahrt des Bundesamts für Verkehr. Er drangsaliere die Binnenschifffahrt mit kleinlicher Auslegung von Paragrafen und bevorzuge langjährige Günstlinge, lautete der Vorwurf.

Gemäss Presserat besteht zwar ein öffentliches Interesse daran, allfällige Missbräuche in einem Bundesamt zu recherchieren und allenfalls zu veröffentlichen, wie er am Montag mitteilte. Die "BaZ" hätte den Beamten angesichts der Schwere der Vorwürfe aber mit diesen konfrontieren müssen. Diese Pflicht gelte umso mehr, wenn die Urheber der Vorwürfe in der Zeitung anonym bleiben.

In einem zweiten Fall lehnte der Presserat eine Beschwerde gegen die "Basler Zeitung" ab. Dabei ging es um die Berichterstattung über das Vergabeverfahren für einen Schulkomplex in Oberwil BL im ersten Halbjahr 2014. Die Gemeinde hatte einen Auftrag für den Neubau an eine Firma vergeben, deren Mitinhaber der Ehemann der Oberwiler Gemeindepräsidentin ist.

Die Gemeinde beschwerte sich gegen die in ihren Augen unfaire Berichterstattung. Der Presserat kommt nun zum Schluss, dass die Gemeinde angehört wurde und angemessen zu Wort kam. Nur in einem einzigen Fall sei ihr eine "verhältnismässig kurze Frist zur Stellungnahme" eingeräumt worden. Auch seien keine unwahren Tatsachenbehauptungen wiedergegeben worden.

Der Presserat hat keine Sanktionsmöglichkeiten, seine Stellungnahmen und Empfehlungen haben nur feststellenden Charakter. (sda)