Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden gegen "Blick" und "SonntagsBlick" teilweise gutgeheissen. In beiden Fällen verstiessen die Zeitungen punktuell gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten.
Einer der Fälle betraf einen Artikel des "SonntagsBlick" zur Ausstrahlung einer SF-TV-Dokumentation über die Gebrüder Blocher kurz vor der Abwahl von Christoph Blocher als Bundesrat. Konkret ging es um den angeblich kurzfristig anberaumten Sendetermin. Laut Presserat unterschlug der "SonntagsBlick" wichtige Informationen, indem er nämlich Quellen nicht erwähnte, welche den Sendetermin als "nicht merkwürdig", sondern "den üblichen Gepflogenheiten entsprechend" bezeichnet hatten.
Bei einem Artikel über eine Hanfrazzia in einem Eigenheim wirft der Presserat dem "Blick" vor, dass er die betroffene Frau im Zusammenhang mit diversen in der Meldung gemachten Vorwürfen nicht angehört habe. Dies ist laut Presserat auch bei einer anonymisierten Berichterstattung zwingend. Weiter habe der "Blick" mit der namentlichen Erwähnung des Arbeitgebers der Frau in Kauf genommen, dass dieser seine Mitarbeiterin aufgrund der weiteren Angaben im Artikel identifizieren konnte. Damit sei die Privatsphäre der Frau nicht respektiert worden. (sda)