Presserat rügt Informationsboykott gegen In Situ

Südostschweiz - Beschwerde gutgeheissen.

Auch wenn an ihr rüde und ausfällige Kritik geübt wird, darf eine Redaktion auf einen Konflikt nicht mit einem Publikationsstop reagieren. Denn Journalistinnen und Journalisten sollten sich beim Entscheid über die Publikation einer Information einzig von journalistischen Kriterien leiten lassen. Darauf weist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme hin.

Im März 2005 teilte der Verlagsdirektor der Südostscheiz Presse AG und Chefredaktor der Südostschweiz, Andrea Masüger, der Kulturgruppe In Situ, Chur, mit, man werde "über In Situ solange publizistisch keine Zeile mehr verlieren, bis sich Herr Frank schriftlich bei uns entschuldigt hat und bis er seine Anwürfe eingestellt hat" ("persoenlich.com" berichtete. Das Schreiben bezog sich auf einen der beiden künstlerischen Leiter von In Situ, Wolfgang Frank, der zuvor Andrea Masüger und weitere Mitarbeiter der Südostschweiz in der Öffentlichkeit verbal angegangen hatte.

Rechtliche Mittel statt Publikationsmoratorium

In einer Beschwerde an den Presserat wandte sich In Situ scharf gegen diesen Informationsboykott. Dieser wiege besonders scharf, da die Südostschweiz Presse AG in Chur und in Graubünden eine faktische Monopolstellung innehabe. In einer Stellungnahme wies Andrea Masüger die Beschwerde als unbegründet zurück. Er machte geltend, Franks jahrelange Kritik an der Südostschweiz habe sich in den letzten Monaten in Richtung Beleidigungen und Ehrverletzungen verschärft. So sei auch immer wieder der Ausdruck Faschistenblatt gefallen. Ein derartiges Verhalten sei den Mitarbeitern der Zeitung nicht zuzumuten, weshalb er sich "beschränkt auf die Südostschweiz" zu dieser Massnahme entschlossen habe.