30.05.2023

Weltwoche

Presserat weist Beschwerde gegen Köppel ab

Der Chefredaktor habe zwar seine Rolle als Nationalrat mit der als Journalist vermischt, dies aber transparent gemacht.
Weltwoche: Presserat weist Beschwerde gegen Köppel ab
Gemäss der abgewiesenen Beschwerde verletzte Roger Köppel die Richtlinie der «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalisten» nicht. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Mit der «Weltwoche daily»-Ausgabe vom 1. März 2022 hat Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel den Journalistenkodex nicht verletzt. Dies schreibt der Presserat in einer Mitteilung. In seinem Videoformat sendete Köppel aus dem Bundeshaus und sprach dabei von einer Frage, die er dem Bundespräsidenten habe stellen wollen – und zwar in seiner Rolle als Nationalrat. Kommentiert hat er den Vorfall als Journalist. Eine Person beschwerte sich daraufhin beim Presserat: Indem der Chefredaktor sein öffentliches Amt mit seiner Tätigkeit als Journalist derart vermische, verletze er die entsprechende Richtlinie der «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalisten». Die Weltwoche nahm trotz zweimaliger Aufforderung keine Stellung zur Beschwerde.

Der Presserat ist der Ansicht, dass Roger Köppel sein Amt und seine Tätigkeit als Journalist zwar ganz konkret und offensichtlich vermischt. Allerdings macht er dies transparent. Er trat bereits im Wahlkampf und später als gewählter Parlamentarier immer gleichzeitig als Journalist und als Politiker auf. Auch im vorliegenden Fall ist seine Doppelrolle für die Zuschauerinnen und Zuschauer erkennbar. Der Presserat weist die Beschwerde nach intensiven Diskussionen ab, die Erklärung ist nicht verletzt. (pd/yk)



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