Der Presserat hat eine Beschwerde der GaynossInnen Juso Schweiz gegen den "Blick am Abend" abgewiesen. Die Arbeitsgruppe der Juso Schweiz hatte sich vor einem Jahr beim Presserat über einen "homophoben und diskriminierenden" Bericht beschwert, der Kleidungsstücke für "richtige Männer" positiv und solche für "Schwule" negativ bewerte. Damals hatte der "Blick am Abend" in der Rubrik Mode & Beauty einen Bericht mit dem Titel "Achtung, Männer, Tunten-Falle!" veröffentlicht.
Der Schweizer Presserat hält es zwar für problematisch, im konkreten Fall jedoch nicht für diskriminierend, in einem Lifestyle-Bericht über Sommermode auf verallgemeinernde Klischees über Homosexuelle zurückzugreifen. Er weist deshalb eine Beschwerde der Gaynossinnen Juso Schweiz gegen den "Blick am Abend" ab.
Der Untertitel des je nach Sichtweise nicht nur Mode-Sünden anprangernden Artikels lautete: "Sommermode 2011. Die Trends aus Mailand sind da! Aber nicht alles, was Designer zeigen, kann Mann bedenkenlos tragen." Kleidungsstücke und Modeaccessoires wurden im Artikel in die beiden Kategorien "cool" und "schwul" eingeteilt und dahingehend kommentiert, ob sie "bedenkenlos" getragen werden könnten oder nicht zu empfehlen seien.
Das Plenum des Presserats hat die Beschwerde kontrovers diskutiert. Zusammen mit dem Titel vermittle der Bericht der Leserschaft gestützt auf generalisierende Vorurteile über Homosexuelle die Botschaft, bei der Kleiderwahl ja darauf zu achten, nicht so herumzulaufen, wie Schwule sich angeblich typischerweise kleiden. Mit dieser Stossrichtung suggeriere der Bericht ein Stück weit, Schwule seien keine richtigen "Männer" und würdige damit die Minderheit der homosexuellen Männer kollektiv herab. Für eine Minderheit des Presseratswirkt der Bericht deshalb diskriminierend.
Eine Mehrheit des Presserats findet die Heranziehung von verallgemeinernden Klischees über Homosexuelle zwar problematisch. Im Bericht stehe jedoch nicht der Gegensatz "schwul" und "nicht-schwul" im Vordergrund, sondern die Bewertung aktueller Modetrends aus dem subjektiven Blickwinkel einer Journalistin. "Blick am Abend" habe deshalb die verhältnismässig hoch anzusetzende Schwelle zur Diskriminierung nicht überschritten.