Prinzessin Caroline im Urlaub geblitzt

"Frau im Spiegel" - Abdruck des Bildes verstösst nicht gegen Menschenrechte.

Prinzessin Caroline von Monaco hat im Streit mit der deutschen Regenbogenpresse eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah in der Veröffentlichung eines Ferienfotos keine Verletzung der Privatsphäre. Die Zeitschrift "Frau im Spiegel" hatte das Foto von der heute 55-Jährigen und ihrem Mann beim Spaziergang in St. Moritz im Februar 2002 veröffentlicht. Das Bild begleitete einen Artikel über den schlechten Gesundheitszustand von Carolines Vater, Fürst Rainier, der 2005 starb.

Die Prinzessin und Ernst August von Hannover waren wegen des Fotos zunächst vor den deutschen Bundesgerichtshof gezogen. Dieser entschied 2007, dass die Erkrankung des Fürsten von allgemeinem Interesse sei und dass die Presse darüber berichten dürfe, wie Rainiers Kinder ihre familiären Pflichten mit Ferien vereinbaren. Eine Verfassungsbeschwerde Carolines gegen das Urteil wies das Bundesverfassungsgericht 2008 zurück. Daraufhin zogen die älteste Tochter von Fürst Rainier und ihr Mann vor den Menschenrechtsgerichtshof.

Sie reichten Beschwerde wegen der Verletzung von Artikel acht der Menschenrechtskonvention ein, der das Recht auf Privat- und Familienleben garantiert. Die Strassburger Richter gaben nun der deutschen Justiz recht. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Bundesgerichtshof den Informationswert des Fotos im Zusammenhang mit dem Artikel beurteilt habe. Es sei "nicht unangemessen" gewesen, die Erkrankung von Fürst Rainier als zeitgeschichtliches Ereignis einzustufen. Ausserdem könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. "Sie sind zweifellos Personen des öffentlichen Lebens", hiess es in der Begründung.

2004 gegen Deutschland entschieden

In einem ersten spektakulären Urteil zu Paparazzi-Fotos hatten die Strassburger Menschenrechtshüter Prinzessin Caroline 2004 Recht gegeben: Die Richter verurteilten die Bundesregierung, weil die deutsche Justiz die Veröffentlichung mehrerer Fotos, die die Prinzessin etwa beim Einkaufen zeigten, gebilligt hatte. Damals befand das Gericht, auch eine Person der Zeitgeschichte habe Anspruch auf Schutz der Privatsphäre. Die Regierung in Berlin musste der Prinzessin Schadensersatz zahlen.

Recht auf Meinungsfreiheit verletzt

In einem zweiten Urteil gaben die Strassburger Richter am Dienstag dem Axel- Springer-Verlag Recht. Dabei ging es um einstweilige Verfügungen, mit denen die deutsche Justiz die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über die Festnahme eines Schauspielers wegen Kokain-Besitzes eingeschränkt hatte. Die Menschenrechtshüter sahen darin eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Der Schauspieler, der einen TV-Kommissar spielt, sei bekannt genug gewesen, um als Person des öffentlichen Lebens zu gelten, befanden die Richter. Deutschland muss dem Verlag über 17'000 Euro Schadensersatz zahlen. Die Urteile sind rechtskräftig. (sda/afp/rtd)