Das Bundesamt für Kommunikation hat bei fünf privaten TV-Stationen buchhalterische Mängel gerügt. Vier von ihnen sollen weniger Gebühren ausbezahlt bekommen. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Drei TV-Stationen fechten die Verfügung an.
Die Gebührengelder, die die privaten Radio- und TV-Stationen vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ausbezahlt bekommen, berechnen sich aufgrund des Budgets und der Jahresrechnungen. Sie hängen also von der Jahresrechnung eines Unternehmens ab.
Das BAKOM sei bei fünf privaten TV-Stationen in den Rechnungen des Jahres 2003 auf Unregelmässigkeiten gestossen, bestätigte Matthias Ramsauer, Leiter der Abteilung Radio und Fernsehen beim BAKOM, einen Bericht in der neuesten Ausgabe des Medienmagazins "Klartext" vom Dienstag.
Nach Ansicht des BAKOM seien Aufwände zu hoch verrechnet worden, oder es seien nicht angefallene Aufwände verrechnet worden. Da die Gebührengelder aber auch von den Aufwänden abhingen, fordere das BAKOM nun Gebührengelder zurück.
Betroffen sind das Churer Tele Südostschweiz, Tele Ticino, das Bieler TeleBielingue, der Neuenburger Canal Alpha und der Walliser Canal 9. Tele Südostschweiz, Tele Ticino und Canal Alpha haben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, sagte Ramsauer.
'Füllerwerbespots' nicht in Rechnung gestellt
Bei Tele Ticino bemängelt das BAKOM laut dem Verwaltungsratsdelegierten Filippo Lombardi, dass so genannte "Füllerwerbespots" den Kunden nicht in Rechnung gestellt worden seien. Nach Ansicht des BAKOM wurden so Einnahmen generiert und der Anspruch des Senders auf Gebührengelder um rund 100'000 Franken reduziert.
Laut Lombardi handelte es sich um Spots, die zwischen dem 27. und 30. Dezember 2003 ausgestrahlt wurden. Um die Werbepausen zu füllen, sendete Tele Ticino alte Spots. Die Verträge mit den Kunden hätten bloss bis Weihnachten Gültigkeit gehabt. Der Sender habe daran aber nichts verdient, sagte Lombardi. Als "Füllerwerbung" verwendet der Sender seither Werbung für eigene Programme.
Bei Tele Südostschweiz geht es um Gegengeschäfte für eingekaufte Beiträge, wie Hanspeter Lebrument, Verwaltungsratspräsident der Südostschweiz Mediengruppe, sagte. Der dafür in der Rechnung eingesetzte Betrag sei vom BAKOM geprüft, aber bisher nie beanstandet worden. Ein Rekurs sei angemeldet, bis zum Ablauf der Eingabefrist würden aber noch Gespräche mit dem BAKOM geführt.
Das BAKOM bemängelt bei Canal Alpha die Verbuchung verschiedener Arbeitsstellen, sagte Vizedirektor Pierre-André Léchot. Der Sender erhob Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, "weil wir auf diese Gebührengelder angewiesen sind".
Kleine buchhalterische Fehler
Bei Tele Bielingue seien zwei kleine buchhalterische Fehler festgestellt worden, sagte Gesamtleiterin Karin Rickenbacher auf Anfrage. Eine Beschwerde hätte sich nicht gelohnt. In der Folge erhielt das Unternehmen minim weniger Gebührengelder.
Auch bei Canal 9 war es um kleine Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung gegangen, wie Ramsauer sagte. Das Walliser Privat-TV habe jedoch keine Reduktion der Gebühren in Kauf nehmen müssen.
In einem Communiqué vom Dienstagabend versicherte Canal 9, das BAKOM habe "nie von Unregelmässigkeiten gesprochen". Eine Kontrolle sei 2003 erfolgt, und ein Anfang 2007 vorgelegter Schlussbericht habe die Genauigkeit der Buchhaltung bestätigt. Das BAKOM habe seine finanzielle Unterstützung für den Sender erneuert, und es seien keinerlei Abstriche gemacht worden. (sda)