Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) hat an den Hearings der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates verschiedene Nachbesserungen im Vorschlag des neuen Radio- und Fernsehgesetzes verlangt, welche die bevorzugte Stellung der SRG bei den Anzahl Programmen, der Finanzierung durch Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung relativieren würden.
Die von der SRG gewünschte Einführung der Radiowerbung und der Beibehaltung des Radiosponsorings würde der SRG die Möglichkeit bieten den nationalen Radiowerbemarkt analog zum Fernsehwerbemarkt zu besetzen, wie der Verband in einer Stellungnahme schreibt. Mit der Relativierung des vorgesehenen harten Verbotes von Spartenprogrammen für die SRG, würden den Privatradios wichtige Zukunftsmärkte verschlossen bleiben. Der VSP fordert denn auch bei der Frage der Gebührenanteile als Voraussetzungen neben der Zweisprachigkeit und den Berggebieten auch weitere Faktoren einzubeziehen. Insbesondere dürfe in der Romandie und im Tessin kein Kahlschlag der Privatradios erfolgen.
Der VSP hofft, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die folgenden wichtigen Punkte im Gesetztext verankert:
- Klare Langfrist-Entwicklungs-Perspektive für die Privatradios (analog zur SRG) in programmlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
- Beschränkung des Radio-Leistungsauftrages der SRG auf die nationale und sprachregionale Ebene, und dort auf diejenigen Programme, welche sich nicht aus dem Markt finanzieren lassen.
- Im Gesetz verankertes Werbe und Sponsoringverbot für die Radioprogramme der SRG oder als Alternative: Privatisierung der dritten Radioprogramme (DRS 3, Couleur 3, Rete 3) mit Ausschreibung dieser Frequenzen für jeweilige private Veranstalter.
- Erhöhung der Anzahl UKW-Frequenzen für die Privatradios von heute 25 Prozent auf 40 Prozent.
- Gleichstellung mit der SRG in der Finanzierung für die Erstellung und den Betrieb der technischen Verbreitungsinfrastruktur heute (UKW) und bei der Einführung des digitalen Rundfunks (DAB).