Die Mitglieder des Verbands Schweizer Privatradios (VSP) verlangen eine substantielle Erhöhung des Gebührensplittings für die Privatradios. Im Fall, dass die Frage der Öffnung der Radiowerbung für die SRG weiterhin laufend thematisiert wird, fordert der VSP eine Diskussion über die grundsätzlich neue Aufteilung aller Ressourcen - bis zur Frage der Notwendigkeit von je drei Senderketten zur Erfüllung des Service public-Auftrages durch die SRG. Als neues Vorstandsmitglied, des neuerdings 29 Mitglieder umfassenden Branchenverbandes, wurde Peter Scheurer (Radio 32) gewählt. An der in Aarau durchgeführten ordentlichen Generalversammlung des VSP haben die Mitglieder nach einer Grundsatzdiskussion drei Anträge einstimmig verabschiedet:
A. Die Erhöhung des Gebührensplittings von jährlich 7.5 Mio. auf 10 Mio. Franken für die bisherigen Bezüger.
B. Die Auszahlung eines Gebührensplittings für die Stärkung und den Ausbau der Schweizerischen Privatradios. Diese Mittel würden für die Verbesserung des Empfangs und der Distribution, für die Ausbildung, für die Schaffung einer Zentralredaktion im Bundeshaus, für die Technologieförderung und die Information in ausserordentlichen Lagen verwendet.
C. Falls die Werbeauftraggeber und andere Kreise weiterhin die Öffnung der SRG-Programme für die Radiowerbung fordern, müsste eine grundsätzlich neue Aufteilung aller Ressourcen (Senderketten, Sendemerkmale, Frequenzen, Gebühren) diskutiert werden. Die Privatradios verlangen in diesem Fall, dass ihnen eine nationale/sprachregionale UKW-Senderkette für ein nationales Programm mit nationaler Werbung zur Verfügung gestellt wird. Dann könnte das Parlament im Rahmen der laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes entscheiden, ob entweder das duale System (SRG: Gebühren; Privatradios: Werbung) weitergeführt oder das System völlig vermischt würde (SRG und Private erhalten volle Werbemöglichkeiten und Empfangsgebühren). Im zweiten Fall plädieren die Mitglieder des VSP für eine Aufteilung der Gebühren nach Nettoreichweiten, was zurzeit praktisch einer hälftigen Aufteilung der Radiogebühren gleichkäme. Bei einer ebenfalls hälftigen Aufteilung der Ressourcen (zweite und dritte Programme wie die SRG) dürften die Privatradios auf diese Weise langfristig weiter gewinnen.
Die Generalversammlung hielt im weiteren fest, dass der SRG das Radiosponsoring verboten werden sollte, da die Vermischung von Werbung und Sponsoring in den SRG-Programmen laufend zunehme und eine klare Abgrenzung offenbar nicht mehr durchsetzbar sei.

