Privatsphäre einer Schülerin verletzt

Radio 24 - Beschwerde gegen Sender teilweise gutgeheissen.

Radio 24 hat die Privatsphäre einer 14-jährigen Schülerin verletzt, weil die Redaktion eine erste Auskunftsveweigerung nicht beachtet hat und die Schülerin ein zweites Mal auf ihr Mobiltelefon angerufen hat. Zu diesem Schluss kommt der Presserat, der eine Beschwerde der Mutter teilweise gutgeheissen hat.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den schweren Fall von sexuellen Misshandlungen unter Jugendlichen in Zürich Seebach erhielt eine 14-jährige Schülerin im November 2006 einen Anruf eines Reporters von Radio 24 auf ihr persönliches Mobiltelefon. Da das Mädchen im gleichen Schulhaus zur Schule ging, wollte sie der Reporter über die mutmasslichen Täter und Opfer befragen.

Die Schülerin gab jedoch keine Auskunft. Einen Tag später erhielt die Schülerin erneut einen Anruf von Radio 24. Da sie auf dem Display des Telefons die Nummer erkannte, nahm sie den Anruf gar nicht entgegen. In der Folge gelangte die Mutter der Schülerin mit einer Beschwerde an den Presserat, bezweifelte die Lauterkeit der Recherche in Frage und rügte eine Verletzung der Privatsphäre. Radio 24 bedauerte, dass das Mädchen wegen einer internen Informationspanne ein zweites Mal angerufen worden sei.

Journalisten müssen Jugendliche manchmal vor sich selber schützen

Der Presserat weist darauf hin, dass es Besitzer von Mobiltelefonen grundsätzlich selber in der Hand haben, die Grenzen ihrer Erreichbarkeit zu setzen. Auch Medienschaffende dürften deshalb während des Tages für ihre Recherchen Mobiltelefone von möglichen Informanten anrufen. Ein einzelner Anruf auf ein Mobiltelefon -- sofern er nicht zur Unzeit erfolgt -- stelle dabei noch keine unzulässige Belästigung dar. Allerdings hätte Radio 24 den klaren Willen der Schülerin respektieren und am darauffolgenden Tag nicht noch ein zweites Mal anrufen sollen.