Privatsphäre von Ex-CVP-Sprecherin nicht verletzt.

NZZaS/SoZ - Beschwerde wegen Papst-Kritik abgewiesen.

Die ehemalige CVP-Kommunikationschefin Monika Spring ist mit ihrer Beschwerde gegen zwei Sonntagszeitungen beim Presserat nicht durchgedrungen. Der Presserat sieht in der Publikation ihrer "Papst"-Äusserungen die Privatsphäre nicht verletzt. Mit seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bekräftigt der Schweizer Presserat seine frühere Praxis. In diesem Fall ging es namentlich um die Fragen, wann Äusserungen journalistisch verwertbar sind und ob das Zitieren der Fairnesspflicht oder der berufsethischen Verantwortung widerspricht.

Spring hatte sich am Rand der Wintersession 2005 der eidgenössichen Räte mit Journalisten der "NZZ am Sonntag" und der "SonntagsZeitung" über den Papst und die katholische Kirche unterhalten. Dabei nannte sie den Oberhirten unter anderem einen "Deppen". Die beiden Sonntagszeitungen berichteten am 5. Dezember über das Gespräch -- was Folgen hatte: Spring trat per sofort von ihrer Funktion zurück; und das zu jener Zeit wegen der Abstimmung über die Ladenöffnungszeiten angespannte Verhältnis zwischen CVP und katholischer Kirche erhielt einen weiteren Dämpfer.

Spring gelangte dann an den Presserat. Sie argumentierte unter anderem, dass die Journalisten ihre Privatsphäre nicht respektiert hätten. Das Gespräch sei beidseitig als private Konversation und als inoffiziell deklariert worden. Sie habe zwar scherzhaft gesagt, sie dürfe ruhig zitiert werden, dies dann aber zurückgenommen. Die betroffenen Journalisten schilderten den Sachverhalt anders.

Beruflicher Kontext besteht

Es habe sich zwar um eine lockere, aber nicht um eine private Begegnung gehandelt. Die CVP-Kommunikationschefin und die beiden ihr beruflich bekannten Journalisten hätten im Bundeshaus über politische Themen gesprochen -- also in einem beruflichen Kontext. Dieses berufliche Umfeld sieht auch der Presserat gegeben -- ungeachtet der umstrittenen, aber nicht schriftlich belegbaren Faktenbehauptungen. Aus Sicht des Selbstregulierungsorgans der Schweizer Medien musste die Beschwerdeführerin daher damit rechnen, dass ihre Äusserungen an die Öffentlichkeit gelangen könnten.

Diese Äusserungen betrachtet der Presserat aufgrund Springs damaliger Funktion als politisch relevant: Zwar seien persönliche Haltungen zu Glaubensfragen der Privatssphäre zuzuordnen: "Bei einer christlichen Volkspartei wie der CVP ist das Verhältnis der Partei zur Kirche jedoch Bestandteil des politischen Diskurses." Die Frage, ob die Aussagen hätten abgesegnet werden müssen, verneint der Presserat in diesem Fall. Die Autorisierung von Zitaten ist nach gängiger Praxis nur bei abgemachten Interviews zwingend - oder wenn dies vom Gesprächspartner ausdrücklich verlangt wird.