Privatsphäre von Schauspielensemble nicht verletzt

SoBli - Beschwerde vom Presserat abgewiesen.

Die Umstände der Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung des Bühnentechnikers eines Schauspielensembles ist in der Regel Privatsache der Beteiligten. Ausnahmsweise darf jedoch darüber berichtet werden, wenn das Medium die Reaktion des prominenten Inhabers des Ensembles und besonders auch bei Kindern beliebten Schauspielers auf den Vorwurf thematisiert, einen Bühnentechniker trotz des gegen ihn erhobenen Vorwurfs des Kindsmissbrauchs weiterzubeschäftigen. Mit dieser Begründung weist der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme eine Beschwerde gegen den SonntagsBlick ab.

Im Juni 2006 kritisierte der SonntagsBlick, ein insbesondere auch bei Kindern beliebter Theaterunternehmer und Schauspieler beschäftige einen Bühnentechniker weiter, obwohl dieser zugegeben habe, seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Der Angegriffene verteidigte sich, die Angelegenheit sei privat und der Mann werde strafrechtlich für sein Verhalten gerade stehen müssen. Er wolle ihm jedoch nicht auch noch seine Existenzgrundlage entziehen. In der Folge gelangte er an den Presserat und beanstandete, SonntagsBlick habe mit dieser Berichterstattung seine Privatsphäre sowie diejenige des im Bericht im Gegesatz zu ihm zwar nicht namentlich genannten, jedoch identifizierbaren Bühnenarbeiters verletzt.