Die Basler Zeitung hat mit einem Bericht nach Ansicht des Presserats die Privatsphäre eines Mädchens verletzt. Die Zeitung hatte dem Onlineartikel zwei Tonaufnahmen beigefügt, in denen man das Mädchen mit unverfälschter Stimme gegenüber einer Therapeutin schildern hört, wie es vom Vater bedroht und missbraucht worden war.
Der Presserat empfahl der Zeitung «dringend», die beiden Audiodateien vom Netz zu nehmen. Durch die Veröffentlichung der Aufnahmen des Kindes mit seiner Therapeutin habe die Basler Zeitung den Schutz von Kindern bei Gewaltverbrechen und den Opferschutz bei Sexualverbrechen «grob verletzt», schrieb der Presserat am Freitag in einer Mitteilung.
Das Kind sei nicht in genügendem Masse anonymisiert worden – weder durch eine Verfälschung der Stimme noch durch das Weglassen von Angaben über das Kind, hiess es.
Die Basler Zeitung hatte im Juni 2020 in einer Berichterstattung über die Arbeit der Behörde für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kesb) den Zwischenstand im Verfahren um das Mädchen mit dem fiktiven Namen «Nathalie» geschildert. Gemäss dem Bericht habe das Mädchen seit langem geltend gemacht, dass es von seinem Vater sexuell missbraucht werde, wenn es bei ihm zu Besuch sei. Zudem habe er ihr gedroht, sie umzubringen. Zudem würde die Kesb zu wenig in der Situation unternehmen.
Gegen den Artikel hatten die Beiständin des Kindes und eine weitere Person Beschwerde erhoben.
BaZ für Artikel über Kesb Solothurn gerügt
Weiter rügt der Presserat die Basler Zeitung in einem anderen Fall, weil diese seiner Einschätzung nach in einem Artikel über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Solothurn mehrfach die Unwahrheit geschrieben hat und Informationen unterschlug. Der Text erschien am 24. März unter dem Titel «Harte Kritik an der Kesb».
Allerdings heisst der Schweizer Presserat die Beschwerde des kantonalsolothurnischen Amtes für soziale Sicherheit nur teilweise gut, wie er am Freitag mitteilte. So sei nicht überall, wo bemängelt, auch ein Verstoss gegen den Journalistenkodex gegeben gewesen wie «die angeblich unautorisierte Verwendung von Zitaten» durch die BaZ.
Der Presserat billigte «die stark geraffte Darstellung von drei konkreten Kesb-Fällen» in der Basler Zeitung – nicht jedoch, dass die BaZ beim einen Fall «ein zentrales Gutachten nicht erwähnte» und bei einem anderen Fall «dessen Rolle missverständlich darstellte», wie es in der Mitteilung weiter hiess. (sda/cbe/lol)