Der französische Privatfernsehsender M6 darf in der Romandie sein Programm mit einem Schweizer Werbefenster verbreiten. Die SRG ist vor Bundesgericht unterlegen. Laut Gericht verletzt M6 weder das Urheberrecht noch betreibt der Sender unlauteren Wettbewerb. M6 überträgt sein Programm seit 2002 in Teilen der Westschweiz mit zwei Signalen. Das zweite Signal enthält ein Schweizer Werbefenster. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) klagte deshalb gegen M6 vor Gericht und verlangte Schadenersatz von mindestens 10 Millionen Franken ("persoenlich.com" berichtete).
Die SRG vertrat die Meinung, dass M6 mit diesen auf den Schweizer Markt ausgerichteten Werbeblöcken das Urheberrecht verletze und zudem unlauteren Wettbewerb betreibe. Insbesondere heble M6 so die von der SRG für die Schweiz erworbenen Exklusiv-Ausstrahlungsrechte für verschiedene Filme und Serien aus. Zudem verschaffe sich M6 einen Wettbewerbsvorteil. Das Freiburger Kantonsgericht gab der SRG vor einem Jahr Recht. Das entsprechende Signal wurde in der Folge von mehreren Kabelnetzbetreibern aus dem Netz gekippt. Das Bundesgericht hat am Dienstag die Beschwerde von M6 nun gutgeheissen und die Klage der SRG abgewiesen.
Die Richter der I. Zivilabteilung kommen zum Schluss, dass nach schweizerischem Urheberrecht auf Satellitenübertragungen die sogenannte Sendelandtheorie anwendbar ist. Dies bedeute, dass der Urheber die Zustimmung zur Ausstrahlung seines Werks nach dem Recht desjenigen Staats erteile, von dem die Übertragung ausgehe. Habe der Rechteinhaber seine Zustimmung entsprechend erteilt, sei eine weitere Ermächtigung in den Empfängerländern nicht mehr erforderlich. Es sei daher unerheblich, ob das Satellitensignal schweizerische oder französische Werbungen enthalte.
Das Verhalten von M6 stelle auch keine widerrechtliche Handlung im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb dar. Bernard Cron, Anwalt des französischen Privatsenders, zeigte sich über den Entscheid befriedigt. M6 werde versuchen zu erreichen, dass die Kabelnetzbetreiber das Programm wieder aufnehmen würden.
SRG befürchtet Ausfall von Werbeeinnahmen
Laut SRG-Pressesprecherin Barbara Stutz ist das Schweizer Fernsehen über den Entscheid sehr enttäuscht. Das Verdikt des Bundesgerichts könnte schwere Konsequenzen für den Schweizer Werbemarkt bedeuten. Andere französische Sender könnten ebenfalls an Werbefenstern für die Romandie Interesse zeigen. (sda)