Ein "10vor10"-Bericht über einen angeblichen Kunstfehler eines Chirurgen hat die Programmbestimmungen verletzt. Das Bundesgericht bestätigte einen entsprechenden Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI und wies laut der Nachrichtenagentur AP die Beschwerde der SRG ab.
In der Sendung vom 30. März 2004 hatte "10vor10" in einem Beitrag die Fähigkeiten eines Neurochirurgen in Frage gestellt. Der Mediziner hatte in der Folge die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen eingeschaltet. Diese kam zum Schluss, die SRG habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Der Entscheid der UBI sei zwar streng, liege aber noch im Rahmen des Ermessens, so das Bundesgericht
Eine angemessene Berichterstattung hätte zusätzliche Recherchen über den Einzelfall hinaus erfordert, ebenso eine grössere kritische Distanz zum eigenen Produkt sowie einen faireren Einbezug der Sicht des Betroffenen, befand das Bundesgericht laut AP. Es bemängelte insbesondere den eher abschätzigen Tonfall im Beitrag. So sei immer wieder vielsagend auf die südkoreanische Herkunft und das Alter des Chirurgen verwiesen worden.