Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine gegen die "Rundschau" erhobene Programmbeschwerde gutgeheissen. Der von SF 1 ausgestrahlte Beitrag "Streit um Erbschaft" hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, wie die Behörde mitteilt.
Am 12. April 2006 strahlte das Infomagazin "Rundschau" von SF 1 den rund neunminütigen Beitrag "Streit um Erbschaft" aus. Darin wurde die Rolle eines Zürcher Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Erbschaft einer deutschen Witwe thematisiert. Die Erbschaft beinhaltet eine bedeutende Gemäldesammlung mit Bildern von Ferdinand Hodler und Franz Marc. Der Zürcher Anwalt reichte bei der UBI eine Beschwerde gegen die Ausstrahlung ein, die er aus mehreren Gründen als nicht sachgerecht erachtete.
Laut UBI hat die "Rundschau" die wesentlichen Fakten zum Fall der konkreten Erbschaft und zur Frage der Erbwürdigkeit von Rechtsanwälten im Generellen korrekt erwähnt. Hinsichtlich der Folgen des Erbschaftsstreits für die Gemäldesammlung habe sich der Zuschauer jedoch keine korrekte Meinung bilden können, urteilt die UBI. Wesentliche Fakten seien im Bericht nicht erwähnt worden. "Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb in diesem Punkt verletz", so das Verdikt.