Unerwartete Wende im Prozess gegen den "Weltwoche"-Journalisten Urs Paul Engeler wegen eines angeblich diskriminierden Artikels über Rätoromanen: Der angeklagte Journalist will nun die inkriminierten Passagen nicht selber verfasst haben. Damit ist der Prozess gegen Engeler mindestens vorerst geplatzt. Im Rahmen der Hauptverhandlung gegen Engeler gab der zuständige Berner Strafeinzelrichter am Donnerstag einem Antrag des Staatsanwaltes statt.
Vor der Berner Justiz werden demnach voraussichtlich der ehemalige "Weltwoche"-Chefredaktor ad interim und heutige Chef der Ressorts Inland und Ausland, Markus Somm, sowie der verantwortliche Produzent Auskunft geben müssen. Allenfalls wird gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet. Engeler musste am Donnerstag wegen einer angeblichen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm (StGB 261bis) vor Gericht antraben.
In einem von ihm gezeichneten "Weltwoche"-Artikel vom September 2006 waren die Rätoromanen mit den Adjektiven "anachronistisch", "kryptisch", "erpresserisch", "exotisch", "fanatisch" und "räuberisch" belegt worden. Der Artikel hatte die angebliche Subventionsjägerei rätoromanischer Politiker zum Thema.
Die entsprechenden Adjektive erschienen im Lead des Artikels. Der Titel auf dem Cover der entsprechenden "Weltwoche"-Ausgabe hiess "Jäger, Räuber, Rätoromanen. Die frechste Minderheit der Schweiz". Vor Gericht gab Engeler an, nicht er, sondern die Produktionsabteilung hätten diese diese Textteile verfasst. Er sei jedoch bereit, für den Artikel "als Gesamtkunstwerk" die Verantwortung zu übernehmen.
Es müssten die tatsächlich Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden, sagte dazu auf Anfrage Staatsanwalt Gottfried Aebi. Dagegen sei die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Engeler zu einem raschen Abschluss zu bringen. Das nicht vorher bemerkt wurde, dass Engeler nicht für die inkriminierten Textpassagen verantwortlich ist, begründete Aebi mit Besonderheiten des bernischen Strafverfahrens. Mehrkosten entstünden dadurch keine.
Aus der Sicht Aebis wurden die Rätoromanen mit dem inkriminierten Artikel "als Ethnie herabgewürdigt", was einen Verstoss gegen Artikel 261bis des Strafgesetzbuches darstellt. "Dies wäre völlig klar, hätte Engeler sich beispielsweise entsprechend über andere, politisch heiklere Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Albaner geäussert", sagte Aebi.
Aebi strebt aber auch aus grundsätzlichen Überlegungen ein Gerichtsurteil an. Die Antirassismus-Strafnorm stelle die juristische Praxis vor "bedeutende Schwierigkeiten". Die Konturen des Tatbestandes bedürften "grösserer Klarheit". Dazu brauche es die Auslegung der Richter in Fällen mit modellhaften Charakter. Um einen solchen Fall handle es sich im vorliegenden.
Das Verfahren gegen Engeler war durch eine Strafanzeige des Verein Surselva Romontscha ins Rollen geraten. Der Untersuchungsrichter hatte ursprünglich auf die Anzeige nicht eingreten wollen. Diesem Vorgehen widersetzte sich der Staatsanwalt aus genannten Gründen. (sda)