In der Dauerfehde gegen die Deutsche Bank hat der Medienunternehmer Leo Kirch erneut einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Frankfurt gab einer Klage von Kirch und mehreren weiteren Aktionären Recht. Das Gericht erklärte in seinem Urteil sieben Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom Mai 2008 für nichtig. Die Einladung zur Hauptversammlung sei formal fehlerhaft gewesen, lautet die Begründung. Kirch führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit Deutschlands grösster Bank, weil er sie für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich macht. (sda)
Prozessgewinn gegen Deutsche Bank
Kirch - Medienunternehmer erzielt Etappensieg.