Die Publigroupe hat bei der Platzierung von Werbung und Inseraten in Printmedien ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Unternehmen wird deshalb von der Wettbewerbskommission (Weko) mit 2.5 Millionen Franken gebüsst. Damit ist das seit 2002 laufende kartellrechtliche Untersuchungsverfahren abgeschlossen. Publigroupe habe andere Vermittlungsunternehmen bezüglich der Entschädigung für die Vermittlung von Inseraten behindert und auf diese Weise den Markt abgeschottet, teilte die Weko am Dienstag mit.
Als Pächterin von Regiezeitungen habe die Publigroupe verschiedenen kleinen Vermittlungsunternehmen eine Entschädigung für vermittelte Inserate verweigert. Publigroupe habe sich dabei auf die von ihr selbst formulierten Selektionskriterien berufen. Die Weko kommt in ihrer Untersuchung jedoch zum Schluss, dass mehrere Kriterien in den Richtlinien, von denen Publigroupe die Entrichtung einer Entschädigung abhängig machte, kartellrechtlich unzulässig sind.
Die Höhe der Busse ergebe sich aus der Art und Schwere des Verstosses. Mildernd habe sich ausgewirkt, dass die Publigroupe während der Untersuchung eine Verpflichtungserklärung abgegeben habe, ihre Kommissionierungspraxis zu ändern. Wie die Publigroupe mitteilt, seien die neuen Richtlinien bereits seit Januar 2006 in Kraft.
Publigroupe ist nach Weko-Angaben auf dem Markt für den Verkauf und die Vermittlung von Inserate- und Werberaum in Printmedien marktbeherrschend. Ihre Marktstellung sei hauptsächlich die Folge ihres hohen Marktanteils, der unausgeglichenen Marktanteilsverteilung und von strukturellen Vorteilen.

