Quellen im Fall Voser bleiben vorerst geschützt

NZZaS - Bundesgericht gewährt aufschiebende Wirkung.

Die NZZ am Sonntag (NZZaS) muss ihre Quellen im Fall Voser vorerst nicht preisgeben. Dies entschied das Bundesgericht. Es will zuerst darüber befinden, ob der Quellenschutz in diesem Fall gerechtfertigt oder aufzuheben ist. Die NZZaS hatte unter Berufung auf drei gut informierte Quellen berichtet, die Ärzte des Zürcher Unispitals hätten der Herzpatientin Rosmarie Voser bewusst ein Herz mit der falschen Blutgruppe implantiert. Die Patientin verstarb drei Tage nach der Operation.