Der Quellenschutz geht der Pflicht zur Quellennennung vor, wenn die Zusicherung der Vertraulichkeit schützenswerte Interessen wahrt. Falls eine Zeitschrift negative Werturteile von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihren Arbeitgeber veröffentlicht, ist eine Anhörung des Betroffenen berufsethisch nur dann obligatorisch, wenn diese Kritik schwer wiegt. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Sommer 2001 veröffentlichte das Medienmagazin Klartext einen Bericht über die sozialen Konsequenzen der Einstellung der Zeitschrift Future(s) durch die Westschweizer AGEFI-Gruppe. Der im Artikel namentlich erwähnte Verwaltungsratsdelegierte der Gruppe, Alain Fabarez, gelangte daraufhin an den Presserat und rügte Ungenauigkeiten des Berichts, die Wiedergabe anonymer Quellen sowie den Umstand, dass er vor der Publikation nicht mit den Rechercheergebnissen konfrontiert worden sei.

