Quotenregelung "TV ohne Grenzen" unter Beschuss

Studie - Nicht alle europäischen Länder sind einverstanden.

Ein Forscherteam des Institutes für Medien und Journalismus (IMeG) der Fakultät für Kommunikationswissenschaft hat jüngst ein vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) finanziertes Projekt abgeschlossen, das die Umsetzung der Quotenregelung im Rahmen der europäischen Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" in öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten analysiert.

Nach der Quotenregelung müssen Veranstalter von Fernsehprogrammen mindestens die Hälfte ihrer Sendezeit europäischen Werken vorbehalten sowie mindestens 10 Prozent der Sendezeit resp. 10 Prozent der Produktionskosten für Werke von Produzenten vorsehen, die von den Fernsehanstalten unabhängig sind. Die Richtlinie gibt die Minimalstandards und mehr oder weniger präzis formulierte Kriterien der Einhaltung an.

Aus den Erfahrungen der untersuchten TV-Stationen in den Nachbarländern der Schweiz sowie in Belgien lassen sich Schlüsse ziehen, die auch für die schweizerischen Veranstalter von Interesse sind. Durch die Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens sind auch schweizerische Fernsehstationen dazu angehalten, europäischen und inländischen Produktionen die Mehrheit ihrer Sendezeit einzuräumen. Die Ergebnisse der Studie zeigen indes, dass Quotenregulierungen bei den TV-Stationen generell eher unbeliebt sind und als Eingriff in die unternehmerische und gestalterische Freiheit aufgefasst werden.

Akzeptanz in Frankreich -- Ablehnung in Deutschland

Laut Studie sind die grössten Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland sichtbar. In Deutschland haben die Forschenden deutliche Zeichen des Widerstandes gegen die autoritäre Regulierung gefunden. In Frankreich bestehe traditionell ein grosses Misstrauen gegenüber privater Initiative im kulturellen Sektor. Die Massnahmen der Fernsehrichtlinien bedeuteten insofern für Frankreich keine Verschärfung bisheriger Regulierungen. In Deutschland war mehr Widerstand gegen die Regulierungen spürbar. Da die öffentlich-rechtlichen Anbieter entsprechend ihren Programmaufträgen einheimischer Produktion schon immer einen hohen Stellenwert beimessen, erreichen sie die geforderten Quoten problemlos.

Im Blick auf die Konsequenzen der ab anfangs 2006 anzuwendenden Quoten erhofft man sich die Einhaltung der vorgesehenen Flexibilität der Regelung, die es erlaubt, auf spezielle Voraussetzungen bestimmter Sender Rücksicht zu nehmen. Spezielle Voraussetzungen bestehen etwa für Spartensender mit Themenschwerpunkten, die amerikanische Produktionen nahe legen (z.B. bei StarTV, das über Stars aus Hollywood und Showbusiness berichtet) oder aber für Sender eines kleinen sprachregionalen Marktes, die Probleme des geeigneten Angebots hätten (z.B.TSI, dem, wenn nicht genügend italienischsprachige Produktionen zur Verfügung stehen, mit der Untertitelung anderssprachiger Werke Mehrkosten entstünden).